FAQ
Häufig gestellte Fragen
Wer ist für die Wanderwege zuständig?
Gemäss Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege FWG sind für Planung, Anlage, Unterhalt und Signalisation der Wanderwege die Kantone zuständig. In den meisten Kantonen werden diese Aufgaben jedoch an die kantonalen Wanderweg-Organisationen delegiert, welche aufgrund verbindlicher Richtpläne die Planung und die Signalisation der Wanderwege sicherstellen. Der Bau und der Unterhalt wiederum ist meist Sache der Gemeinden.
Wem muss ich fehlende oder kaputte Wegweiser und Schäden am Wanderweg melden?
Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle oder verwenden Sie unser Feedback-Formular.
Wieso hat es nicht auf allen Wegweisern Zeitangaben?
Zeitangaben finden Sie bei allen Ausgangs- und Endpunkten sowie Zwischenzielen einer Wanderroute. Richtungsweiser (d.h. Wegweiser ohne Zielangaben) dienen der Wegfindung bei Wegverzweigungen und verfügen über keine Zeitangaben.
Wie wird die Marschzeit berechnet?
Im Idealfall mit Hilfe eines geografischen Informationssystems, das die Zeitangaben automatisch und anhand einer einheitlichen Formel berechnet. Die Berechnung erfolgt also mittels Computer und nicht durch Abmarschieren der Route.
Was kostet ein Wegweiser?
Je nach Grösse und Herstellungsverfahren variieren die Preise beträchtlich. Ein kleiner Wegweiser mit dem Piktogramm «Wandern» kostet ca. Fr. 20.-, ein grosser Wegweiser mit vierzeiligen Ziel- und Zeitangaben ca. Fr. 190.-
Dürfen Radfahrer Wanderwege befahren?
Gemäss VSS-Norm SN 640 829a «Signalisation Langsamverkehr» erfordert die gemeinsame Führung von Langsamverkehrswegen die Zustimmung der betroffenen kantonalen Langsamverkehrs-Fachstellen. Eine räumliche Trennung von Wander- und Mountainbike-Routen ist im Interesse der Wandernden wie auch der Biker in folgenden Situationen erforderlich: bei Wegen mit Gefahrenstellen (z.B. Absturzgefahr), die weniger als 2 m breit sind und bei speziell gebauten Anlagen wie Downhill- oder Freeride-Pisten.