Fischen, Jagen, Sammeln
Fischerei
Uri ist mit seinen zahlreichen Fliessgewässern und Seen ein richtiggehendes Paradies für Sport- und Hobbyfischerinnen und -fischer. Neben dem Urnersee bieten mehr als 100 Kilo-meter Fliessgewässer, 22 natürliche Berg-seen, der Seelisberger See und der Stausee im Göscheneralptal abwechslungsreiches Angelvergnügen. Die Gewässer des Kantons Uri sind Lebensraum für eine Vielzahl von Fischarten wie Hechte, Felchen, Egli, Trüschen oder Bach- , Regenbogen- und Seeforellen.
Patente
Hier finden Sie alle Ausgabestellen für Fischpatente sowie weitere Informationen zur Fischereiverwaltung und Fischerei im Kanton Uri. Insbesondere ist unter „Dienste A-Z“ eine Karte mit den Fischgewässern aufgeschaltet.
Fischgewässer
Im Gebiet des Kartenblatts «Urnersee» sind die folgenden Fischgewässer zu finden:
- Waldnachtseeli (rund 1 ha auf 1385 m ü. M., 4 m tiefe Stauhaltung unterhalb der Bergstation der Luftseilbahn Attinghausen–Brüsti)
- Urnersee (wichtigste Nutzfische sind Albeli, Balchen, Seesaibling/Rötel, Seeforelle, Egli, Hecht und Trüsche)
- Seelisberger See bei Seelisberg (738 m ü. M., 700 bis 800 m lang, 350 m breit, 37 m tief, Hecht- und Eglibestände, ausserdem Alet, Schleien und ein guter Bestand des geschützten Edelkrebses)
- Fleschseeli (0,3 ha auf 1800 m ü. M., im Sommer ein Badesee)
- Alpler See am Nordhang des Rophaien (2 ha auf 1506 m ü. M., mit einem guten Bestand an Hecht und Egli)
- Spilauer See Im Lidernengebiet (5 ha auf 1837 m ü. M.)
- Klostergraben (Schongewässer und Laichgebiet für Seeforellen, grosser Bestand der gefährdeten Bachneunaugen)
- Isitaler Bach (wird von der Talstation der Seilbahn Gitschenen bis zum Absturz in das Tobel mit Fischen bewirtschaftet)
- Reuss zwischen Amsteg und dem Urnersee (fischreich an Forellen)
- Stille Reuss (guter Bestand an Bachforellen und Äschen, Laichgebiet vieler Seeforellen)
- Gangbach (fliesst vom Haldi durch Schattdorf in einem hart verbauten Bachbett)
- Giessen (Schongewässer nördlich des A2-Werkhofs, Aufstiegs- und Laichgewässer für Seeforellen)
- Dorfbach zwischen Altdorf und Flüelen (sichtbar und befischbar ab ehemaligem Schützenstand in Altdorf, ab Seilbahnstation Eggberge Schongewässer, Laichgebiet für Seeforellen)
- Schächen zwischen Bürglen und Unterschächen (guter Fischbestand).
Weidmanns Heil
Die Urner Bergwelt ist undenkbar ohne das Wild. Zwar ist auch hier die Artenvielfalt zurückgegangen. So wurden 1820 im Isental und 1826 im Etzlital die letzten Bären erlegt. Und auch andere, einst weit verbreitete Wildtiere sind in Uri ausgestorben. In den tieferen Lagen des Reusstals und der Seitentäler ist es für die Tiere eng geworden. Umso grössere Bewegungs- und Entfaltungsmöglichkeiten finden sie in den weiten Alp- und Bergregionen. Man schätzt, dass im Sommer in den Urner Bergen folgende Tiere leben: Rotwild: 800 Individuen; Gämswild: 3500; Rehwild: 1000; Steinwild: 400. Während Feldhasen und Baummarder hier nur vereinzelt vorkommen, ist der Tierbestand an Murmeltieren, Schneehasen, Füchsen, Dachsen und Steinmardern durchschnittlich bis hoch. Recht häufig ist in Uri auch der Adler zu sehen, genauso der Kolkrabe, die Rabenkrähe, die Alpendohle und der Eichelhäher.
Patentjagd
Der Urner Jäger kennt sein Jagdgebiet wie die eigene Hosentasche. Er weiss jederzeit, in welchem Tobel oder Band sich welche Tiere gern aufhalten. Nie ist er ohne seinen Feldstecher – das «Spiegelrohr» – unterwegs. Das Beobachten der Tiere und deren Verhalten ist für ihn oft faszinierender als die Jagd selber. Die Revierjagd ist in Uri unbekannt. Hier gilt die Patentjagd. Wer dem Weidwerk nachgehen will, muss einen Jagdlehrgang machen und eine anspruchsvolle Prüfung bestehen. Im Kanton Uri lösen im Jahr rund 700 Jäger – und ganz wenige Jägerinnen – das Patent. Die Hochwildjagd – die Jagd auf Hirsche, Gämsen, Murmeltiere, Füchse und Dachse – beginnt jeweils am Montag vor dem 10. September und dauert zwei Wochen. Bei der Niederwildjagd werden Rehe, Schneehasen, Füchse, Dachse, Steinmarder, Schneehühner und Rabenvögel erlegt. Sie ist vom Montag vor dem 15. Oktober bis zum 30. November offen, wobei die Jagd auf Rehe jeweils nur während zwei Wochen erlaubt ist.
Gemeinschaftserlebnis
Gejagt wird in Uri oft in Gruppen. Es gilt dabei das ungeschriebene Gesetz, dass jede Gruppe ihr eigenes Gebiet hat. Manche Gruppen sind schon seit Jahrzehnten zusammen. Das Gemeinschaftserlebnis ist ihnen wichtiger als die Frage, welcher Jäger ein Tier am Ende erlegt. Alle packen mit an, wenn schwere Tiere zu Tal gebracht werden, und alle bekommen ihren Anteil am Fleisch der erlegten Tiere.
Banngebiete
Jagdbanngebiete dienen dem Schutz und der Erhaltung von seltenen, bedrohten, wild lebenden Säugetieren und Vögeln sowie ihrer Lebensräume. In diesen Gebieten ist besonders darauf zu achten, dass die Tiere nicht gestört oder verscheucht werden. Halten Sie Hunde deshalb an der Leine. Das freie Zelten und Campieren ist in den Jagdbanngebieten verboten. Verlassen Sie die markierten Wege möglichst nicht. Feuern Sie nur an vorhandenen Feuerstellen. Bei Trockenheit und Föhn ist es ratsam, auf offene Feuer ganz zu verzichten. Entsorgen Sie den Abfall bei öffentlichen Sammelstellen. Tragen Sie Sorge zum Wald!
Pilz- und Beerensammeln
Uri ist reich an wild wachsenden Beeren und Pilzen. «I d Beeri ga» – das Sammeln von Heidelbeeren – hat in Uri eine lange Tradition und ist auch heute noch sehr beliebt. Ganz eifrige Beerensammlerinnen und -sammler benutzen dazu den «Schträhl», ein kammartiges Werkzeug, mit dem sich die blauen Früchte mit einiger Übung leicht von den Stauden streifen lassen. Auf Wanderungen und Ausflügen in der Urner Bergwelt trifft man im Herbst ohne weiteres auf ganze Heidelbeerfelder, die zum willkommenen Dessert einladen.
Auch Pilzsammlerinnen und -sammler kommen in den Urner Bergen auf ihre Kosten. Zu den beliebtesten einheimischen Pilzarten gehören die Eierschwämme (Pfifferlinge) und Steinpilze. Aber auch Morcheln sind zu finden, verschiedene Röhrlinge, Reizker, Schafporlinge und viele weitere essbare Arten.
Das Sammeln von Heidelbeeren ist in Uri grundsätzlich frei. Das gilt auch für das Pilzsammeln. Allerdings hat der Kanton 1993 ein Reglement erlassen, mit dem wild wachsende Pilze auf Kantonsgebiet erhalten und geschützt werden sollen.
Pilzschutzvorschriften
- Das Sammeln von Morcheln ist vor dem 1. April verboten.
- Es dürfen pro Tag höchstens die folgenden Mengen gesammelt werden:
Morcheln 0,5 kg,
Eierschwämme 2,0 kg,
übrige Pilzarten 3,0 kg. - Das gewerbsmässige Sammeln und das Sammeln im Rahmen organisierter Veranstaltungen sind verboten.
- Unbekannte oder nicht ausgewachsene Pilze dürfen nicht gesammelt und Pilze nicht mutwillig zerstört werden.